
Unternehmen, die regelmäßig Gefahrgut transportieren, sind gesetzlich verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu benennen (nach GGBefG und GbV). Als externe Gefahrgutbeauftragte übernehmen wir diese Funktion für Sie – inklusive Beratung, Schulung, Kontrolle und Dokumentation. Wir sorgen dafür, dass Ihre Abläufe den Anforderungen des ADR, RID oder IMDG-Code entsprechen und helfen, Risiken zu minimieren.
Funktion gemäß GGBefG & Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Prüfung von Abläufen, Fahrzeugen und Verpackungen
Unterweisungspflicht für beteiligte Mitarbeitende
Dokumentation von Störungen und Vorfällen
Fachliche Begleitung bei Prüfungen & Anzeigen
Erfüllung aller gesetzlichen Pflichten nach GbV & ADR
Kein interner Aufwand für Schulung, Prüfung und Berichterstattung
Reduktion von Risiken im Gefahrgutverkehr
Zugriff auf aktuelles Fachwissen & Best Practices
Robin Schoen
Geschäftsführer
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