Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet, einen Immissionsschutzbeauftragten zu benennen (§ 53 BImSchG). Wir stellen Ihnen diese verantwortungsvolle Position extern zur Verfügung. Unsere Aufgabe: die Einhaltung aller Anforderungen im Immissionsschutz überwachen, beraten und dokumentieren – praxisnah, effizient und rechtssicher.
Übernahme der Funktion gemäß § 53 BImSchG
Überwachung von Emissionen, Grenzwerten & Maßnahmen
Fachliche Begleitung bei Anträgen & Änderungen
Aufklärung von Mitarbeitenden & Führungskräften
Ansprechpartner bei Prüfungen, Auflagen und Kontrollen
Erfüllung der Anforderungen aus dem BImSchG
Objektive Bewertung als externer Dienstleister
Kein interner Schulungs- und Zeitaufwand notwendig
Aktiver Beitrag zum betrieblichen Umweltschutz & zur Nachhaltigkeit
Wir unterstützen Sie in den Themenbereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz und Umwelt. Darüber hinaus können wir Sie als externe Beauftragte unterstützen.
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