Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz

Wir übernehmen die gesetzlich geforderte Funktion des Immissionsschutzbeauftragten – zuverlässig, unabhängig und fachlich fundiert.

Umweltschutz professionell organisiert

Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet, einen Immissionsschutzbeauftragten zu benennen (§ 53 BImSchG). Wir stellen Ihnen diese verantwortungsvolle Position extern zur Verfügung. Unsere Aufgabe: die Einhaltung aller Anforderungen im Immissionsschutz überwachen, beraten und dokumentieren – praxisnah, effizient und rechtssicher.

Externe Stellung als Beauftragter

Übernahme der Funktion gemäß § 53 BImSchG

Kontrolle & Beratung

Überwachung von Emissionen, Grenzwerten & Maßnahmen

Unterstützung bei Genehmigungen

Fachliche Begleitung bei Anträgen & Änderungen

Schulung & Sensibilisierung

Aufklärung von Mitarbeitenden & Führungskräften

Kommunikation mit Behörden

Ansprechpartner bei Prüfungen, Auflagen und Kontrollen

Ihre Vorteile auf einem Blick

Gesetzeskonform

Erfüllung der Anforderungen aus dem BImSchG

Neutral & unabhängig

Objektive Bewertung als externer Dienstleister

Entlastung

Kein interner Schulungs- und Zeitaufwand notwendig

Umweltorientiert

Aktiver Beitrag zum betrieblichen Umweltschutz & zur Nachhaltigkeit

Jetzt externen Immissionsschutzbeauftragten anfragen

Wir übernehmen die Funktion des Immissionsschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen – kompetent, rechtskonform und vollständig dokumentiert.

Ihr persönliches Gespräch mit:

Robin Schön
Geschäftsführer