Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern zu benennen und regelmäßig zu schulen (§ 10 ArbSchG, ASR A2.2). Wir übernehmen die komplette Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer – mit Theorie und praktischer Löschübung – und entwickeln Evakuierungskonzepte, die im Ernstfall funktionieren. Ob Büro, Industrie oder Sonderbau: Wir bereiten Ihre Mitarbeitenden effektiv auf den Notfall vor.
Theorie & Praxis gemäß DGUV Information 205-023
Umgang mit Feuerlöschern unter realitätsnahen Bedingungen
Planung und Optimierung von Fluchtwegen & Evakuierungsabläufen
Realitätsnahe Tests mit Auswertung und Feedback
Teilnahmebescheinigungen und Schulungsnachweise
Erfüllung der Anforderungen aus Arbeitsschutzgesetz & ASR
Realistische Übungen für besseres Verhalten im Ernstfall
Schnellere, sichere Reaktion bei Brand und Evakuierung
Schulung, Übung, Konzept und Dokumentation – komplett betreut
Wir unterstützen Sie in den Themenbereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz und Umwelt. Darüber hinaus können wir Sie als externe Beauftragte unterstützen.
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