Externe Funktionen

Diese Funktionen können wir extern für Sie besetzen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Betriebsbeauftragter für Abfall

Bestimmte Voraussetzungen erfordern die Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall – umgangssprachlich auch Abfallbeauftragter genannt. Ob auch Sie davon betroffen sind, kann mithilfe der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall recherchiert werden. Zu den Aufgaben gehören u.a. die Überwachung von Abfällen (von der Entstehung bis hin zur Verwertung bzw. Beseitigung). Eventuell können so Lücken aufgedeckt werden, die ein Anfallen von Abfällen verhindern.

Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz definiert die Aufgaben eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz. Neben der Beratung des Anlagenbetreibers in den Punkten umweltfreundlicher Verfahren ist er auch an der Einführung emissionsmindernder Prozesse beteiligt.

Brandschutzbeauftragter

Dieser Spezialist ist der zentrale Ansprechpartner für sämtliche Fragen des Brandschutzes im Unternehmen. Neben regelmäßigen Begehungen erarbeitet und aktualisiert er verschiedene Dokumente. Zudem berät er die Unternehmen in Planungsphasen und bei Umbaumaßnahmen. Analog zur Fachkraft für Arbeitssicherheit besitzt auch der Brandschutzbeauftragte keine Weisungsbefugnis. Aufgrund von behördlichen Auflagen, Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen oder aus Sicht von Versicherungen kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gefordert werden. In einigen Bundesländern kann sich eine Verpflichtung zur Bestellung sogar durch das Baurecht ergeben. Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt dabei den Arbeitgeber in Fragen des Brandschutzes. Zugleich kontrolliert er die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und beurteilt Brandgefährdungen. Auch bei der Erstellung von Dokumenten (bspw. Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrplan) oder bei der Durchführung von Evakuierungsübungen oder Unterweisungen im Rahmen des Brandschutzes kann er unterstützend tätig sein. Die Funktion des Brandschutzbeauftragten ist nicht mit dem sogenannten Brandschutzhelfer zu verwechseln.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Aufgaben und Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden in dem Arbeitssicherheitsgesetz geregelt. In ihrer Funktion unterstützt sie den Unternehmer in allen Fragen des Arbeitsschutzes und besitzt somit eine besondere Schlüsselstellung. Die Umsetzung und der Erfolg des Arbeitsschutzes können stark von ihrem Handeln abhängig sein. Eine Weisungsbefugnis besitzt sie jedoch nicht.

Gefahrgutbeauftragter

Die Grundlage für die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten bestimmt ein gesetzliches Regelwerk. Die Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen definiert die notwendigen Voraussetzungen. Der Gefahrgutbeauftragte berät und überwacht Unternehmen in ihrem Umgang mit Gefahrgütern.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Die Baustellenverordnung regelt die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sowie weitere Rahmenbedingungen. So ist beispielsweise ein Sicherheits- und Gesundheitsplan zu erstellen, wenn mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Der SiGeKo hat während der Planung und Ausführung durchzuführende Maßnahmen und allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes zu koordinieren. Weiterhin überwacht er auch die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren durch verschiedene Arbeitgeber und organisiert die Zusammenarbeit. Der Zuständigkeitsbereich dieses Koordinators umfasst dabei die Betreuung von kleinen Baustellen bis hin zu industriellen Großbaustellen. Dabei werden Sicherheitsprozesse und Maßnahmen für mögliche Havarien erstellt. Die rechtliche Grundlage bildet die Baustellenverordnung. Demnach soll der SiGeKo auch die Planung sowie die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten.