Brandschutz

Wir unterstützen Sie bei folgenden Anliegen in Fragen des Brandschutzes:

  • Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten und Brandschutzsachverständigen
  • Beratung bei der Planung von Neu- und Umbauten
  • Erstellung von Brandschutzkonzepten und –nachweisen
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • Durchführung von regelmäßigen Begehungen
  • Erstellung von Brandschutzordnungen, Notfallplänen und Evakuierungskonzepten
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie Feuerwehrplänen
  • Unterweisungen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern
  • Durchführung von Schulungen (bspw. Ausbildung zum Brandschutzhelfer, Feuerlöschtrainings).

Sind Ihre Belange nicht aufgeführt? Fragen Sie bitte trotzdem bei uns an und wir finden bestimmt auch für Sie ein passendes Konzept.

Brandschutzbeauftragter

Dieser Spezialist ist der zentrale Ansprechpartner für sämtliche Fragen des Brandschutzes im Unternehmen. Neben regelmäßigen Begehungen erarbeitet und aktualisiert er verschiedene Dokumente. Zudem berät er die Unternehmen in Planungsphasen und bei Umbaumaßnahmen. Analog zur Fachkraft für Arbeitssicherheit besitzt auch der Brandschutzbeauftragte keine Weisungsbefugnis. Aufgrund von behördlichen Auflagen, Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen oder aus Sicht von Versicherungen kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gefordert werden. In einigen Bundesländern kann sich eine Verpflichtung zur Bestellung sogar durch das Baurecht ergeben. Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt dabei den Arbeitgeber in Fragen des Brandschutzes. Zugleich kontrolliert er die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und beurteilt Brandgefährdungen. Auch bei der Erstellung von Dokumenten (bspw. Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrplan) oder bei der Durchführung von Evakuierungsübungen oder Unterweisungen im Rahmen des Brandschutzes kann er unterstützend tätig sein. Die Funktion des Brandschutzbeauftragten ist nicht mit dem sogenannten Brandschutzhelfer zu verwechseln.

Brandschutzbegehungen

Hierbei werden vorhandene Brandschutzeinrichtungen auf Funktionalität untersucht und geprüft. Ebenso werden u.a. die existierenden Flucht- und Rettungswege, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen sowie Alarmierungseinrichtungen begutachtet, um im Ernstfall einen reibungslosen Ablauf der Evakuierung gewähren zu können. Oftmals werden in der betrieblichen Praxis Fluchtwege und Einrichtungen zur Brandbekämpfung verstellt oder zweckentfremdet genutzt, sodass sie bei Bedarf evtl. nicht einsatzfähig sind, was wiederrum eine rasche Brandausbreitung zur Folge haben kann.

Brandschutzhelfer

Zum einen muss jeder Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern vorhalten, zum anderen ist diese Funktion extrem wichtig, da sie noch in der Entstehungsbrandphase einen zeitigen Löscherfolg herbeiführen und somit größere Schäden verhindern kann. Die Basis für Brandschutzhelfer bilden die eigenen Mitarbeiter im Unternehmen, welche im Ernstfall notwendige Maßnahmen – unter Beachtung des Selbstschutzes – einleiten. Die Brandschutzhelfer durchlaufen während ihrer Ausbildung einen theoretischen und praktischen Part. Ziel soll dabei sein, dass die auserwählten Mitarbeiter einen sicheren Umgang mit den Feuerlöscheinrichtungen erhalten und im Bedarfsfall agieren können, um Personen- und Sachschäden abzuwenden.

Brandschutzkonzepte

Ein Brandschutzkonzept beinhaltet sämtliche Maßnahmen, um eine Brandentstehung zu verhindern. Sollte es dennoch zur Entstehung eines Feuers kommen, müssen die Auswirkungen des Brandes möglichst gering gehalten werden. Ein Brandschutzkonzept kann sowohl für Neubauten als auch für Umbaumaßnahmen im Bestandsbau erforderlich werden. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, muss ein Brandschutzkonzept vorliegen. Passend zum jeweiligen Gebäude werden dementsprechend abgestimmte technische oder organisatorische Maßnahmen festgelegt.

Brandschutzordnungen

Die Brandschutzordnung fasst sämtliche Verhaltensregeln von Personen innerhalb des Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen zur Brandverhütung zusammen. Sie ist somit für jedes Unternehmen einzigartig und gesondert zu erstellen. Sie muss alle zwei Jahre geprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.

Sie unterteilt sich in drei Teile. Die Brandschutzordnung „Teil A“ richtet sich mittels eines Aushangs zum Verhalten im Brandfall an alle Mitarbeiter und Besucher, während die Brandschutzordnung „Teil B“ alle Mitarbeiter des Unternehmens im Visier hat. Sie geht dabei auf konkrete Maßnahmen und Hinweise zum Verhalten während eines möglichen Brandfalles ein. Auch beinhaltet sie unter anderem Kenntnisse von Alarmierungssignalen und Fluchtwegen. Der „Teil C“ einer Brandschutzordnung richtet sich speziell an Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben (z.B. Brandschutzbeauftragten, Brandschutzhelfer, Sicherheitsbeauftragte) und stellt Handlungsanweisungen bei der Alarmierung oder den Löschmaßnahmen dar.

Explosionsschutz

Kann die Entstehung von explosionsfähigen Atmosphären nicht verhindert werden, so müssen die Gefahren bewertet und Maßnahmen getroffen werden. Diese werden in einem Explosionsschutzdokument zusammengefasst. Die Dokumente müssen stets aktuell sein und erfordern daher bei jeglichen Veränderungen der betreffenden Anlage eine Aktualisierung.

Feuerlöschtraining

Auch Mitarbeiter, die nicht als Brandschutzhelfer fungieren, können im Rahmen dieser kurzen Ausbildungseinheit im Umgang mit Feuerlöschern geschult werden. Neben einer theoretischen Einführung gibt es eine praktische Unterweisung.

Flucht-/Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne können sowohl bei unübersichtlicher Fluchtwegführung als auch bei einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen notwendig sein. Dies betrifft sowohl gewerblich genutzte Gebäude als auch Gebäude mit Beschäftigten. Auch in Auflagen einer Brandschau, Baugenehmigungen oder Brandschutzkonzepten können diese Übersichten gefordert werden. In dem Dokument sind alle Flucht- und Rettungswege grafisch dargestellt. Sie enthalten dabei Gebäudegrundrisse oder zumindest Teile davon, den Verlauf der Flucht- und Rettungswege, die Anordnung der Sammelplätze, die Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen sowie  den Standort des Betrachters. Sie müssen zudem übersichtlich gestaltet und gut lesbar sein. Außerdem beinhalten sie Regeln für das Verhalten im Brandfall sowie bei Unfällen und können somit im Ernstfall für ein schnelles und funktionelles Handeln sorgen.

Räumungs -/ Evakuierungsübungen

Bei einem Auftreten von Brandereignissen müssen Mitarbeiter und andere gefährdete Personen (bspw. Fremdfirmen, Besucher), die in der Regel nicht mit ihren Räumlichkeiten vertraut sind, in Sicherheit gebracht werden. Dabei sollten Flucht- und Rettungswegpläne sowie die aufzusuchenden Sammelpunkte bekannt sein. Letztlich zeigt sich hier, ob die getroffenen Maßnahmen wirksam sind oder ob evtl. die Brandschutzordnung angepasst werden muss.

Unterweisungen

Brandschutzunterweisungen sollten Bestandteil der regelmäßigen Unterweisungen in einem Unternehmen sein. Die Gefahr eines plötzlich auftretenden Brandes existiert schließlich überall. Unterweisungen sollen über mögliche Gefahren aufklären und zu verantwortungsbewusstem Handeln bzw. umsichtigen Verhalten motivieren, denn nur ein reibungsloser Ablauf im Brandfall kann schlimmere Auswirkungen auf die Menschen und das Unternehmen verhindern.