Umwelt

Das können wir für Sie in den Themenschwerpunkten Umwelt leisten:

  • Beratung zur Abfallentsorgung
  • Erstellung von Abfallkonzepten
  • Unterstützung bei der Einführung emissionsmindernder Verfahren
  • Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Bestimmungen
  • Unterstützung bei der Durchführung von Umweltaudits
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern.

Folgende Beauftragte können wir im Bereich Umwelt für Sie stellen:

  • Betriebsbeauftragter für Abfall
  • Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz
  • Gefahrgutbeauftragter (Verkehrsträger Straße).

Darüber hinaus bieten wir auch weitere Leistungen an. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage.

Abfall

Egal, ob es sich bei Ihnen um ein kleines, mittelständiges oder großes Unternehmen handelt, Abfälle fallen in jedem Unternehmen an. Diese Abfälle werden als Gewerbeabfall bezeichnet. Mit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung vom 01.08.2017 müssen Abfallfraktionen nicht nur getrennt entsorgt, sondern bereits am Entstehungsort sortenrein gesammelt werden. Laut Gesetz sind sämtliche Abfallerzeuger zur Wiederverwertung verpflichtet.

Gefahrgut

Gefahrgut können Stoffe oder Zubereitungen sein, von welchen aufgrund ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften bzw. ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für die öffentliche Sicherheit, wichtige Gemeingüter oder für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren ausgehen können. Das Gefahrgutrecht bezieht sich somit auf die gesamte Beförderung inklusive transportbedingter Zwischenlagerung.

Immissionsschutz

Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, Böden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Dabei soll ebenfalls dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorgebeugt werden. Hierbei kann es sich um Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme usw. handeln.

Betriebsbeauftragter für Abfall

Der Betriebsbeauftragte für Abfall nimmt im Betrieb eine wichtige Rolle ein. Die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung im Jahr 2017 erweiterte das Aufgabenspektrum, sodass er den gesamten Ablauf der Abfallentsorgung koordiniert. Darunter fallen bspw. die Aufstellung der notwendigen Abfallbehälter, die korrekte Abfalltrennung sowie deren Entsorgung. Dafür ist eine vorausschauende Arbeitsweise unerlässlich. Der Beauftragte überwacht gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz den gesamten Weg der Abfälle – von ihrer Entstehung bis hin zu ihrer Entsorgung. Dazu führt er regelmäßige Kontrollen vor Ort durch. Auch eine Überprüfung des Kosten-Leistungsverhältnisses gehört mit zu seiner Kontrolltätigkeit. Zu der Dokumentation der zuvor genannten Punkte gehören ebenso eine Erstellung einer Abfallstatistik sowie eine Übersicht der genutzten Entsorgungswege dazu.

Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz

Der umgangssprachlich genannte Immissionsschutzbeauftragte nimmt Kontroll- und Überwachungspflichten gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wahr. Dabei berät er den Unternehmer und berichtet diesem regelmäßig über seine Tätigkeit. Insbesondere wirkt er auf Mängel ein, welche zu einer erhöhten Immissionsbelastung führen und starken Einfluss auf den Menschen oder die Umwelt nehmen können. Somit kann er im Rahmen seiner Tätigkeit auf die Einführung umweltschonender Verfahren mitwirken. Weiterhin überwacht er die Einhaltung der gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben.

Gefahrgutbeauftragter

Sobald Unternehmen Gefahrgut auf öffentlichen Straßen, Schienen, Wasserstraßen, Wegen zur See oder zur Luft befördern, müssen sie bestimmte Pflichten zur Sicherung einhalten. Dazu müssen Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Seine wichtigste Aufgabe ist es, effektive Maßnahmen und Mittel einzusetzen, um die Gefährdung beim Transport gefährlicher Güter gering zu halten. Gleichzeitig überwacht er die Vorgänge, die im Zusammenhang mit einem Gefahrguttransport stehen und gibt dem Geschäftsführer einen Überblick. Er nimmt somit eine beratende Stellung ein.