
Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind verpflichtet, einen Immissionsschutzbeauftragten zu benennen (§ 53 BImSchG). Wir stellen Ihnen diese verantwortungsvolle Position extern zur Verfügung. Unsere Aufgabe: die Einhaltung aller Anforderungen im Immissionsschutz überwachen, beraten und dokumentieren – praxisnah, effizient und rechtssicher.
Übernahme der Funktion gemäß § 53 BImSchG
Überwachung von Emissionen, Grenzwerten & Maßnahmen
Fachliche Begleitung bei Anträgen & Änderungen
Aufklärung von Mitarbeitenden & Führungskräften
Ansprechpartner bei Prüfungen, Auflagen und Kontrollen
Erfüllung der Anforderungen aus dem BImSchG
Objektive Bewertung als externer Dienstleister
Kein interner Schulungs- und Zeitaufwand notwendig
Aktiver Beitrag zum betrieblichen Umweltschutz & zur Nachhaltigkeit
Robin Schoen
Geschäftsführer
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen