Betriebsbeauftragter für Abfall

Wir übernehmen die Funktion des Betriebsbeauftragten für Abfall in Ihrem Unternehmen – gesetzeskonform, praxisnah und zuverlässig.

Abfallmanagement mit Verantwortung und System

Gemäß § 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen bestimmte Betriebe einen Betriebsbeauftragten für Abfall benennen. Wir übernehmen diese Rolle extern und unterstützen Sie bei allen abfallrechtlichen Pflichten – von der Überwachung der Entsorgung bis zur Schulung Ihrer Mitarbeitenden. Dabei sorgen wir für einen funktionierenden Abfallkreislauf und eine lückenlose Dokumentation.

Externe Stellung als Abfallbeauftragter

Rechtssicher und unabhängig gemäß AbfBeauftrV

Überwachung der Entsorgung

Kontrolle der abfallrechtlichen Prozesse im Unternehmen

Beratung zu Abfallvermeidung

Identifikation von Einsparpotenzialen und Optimierungen

Schulung & Unterweisung

Sensibilisierung der Mitarbeitenden zum richtigen Umgang

Dokumentation & Behördenkontakt

Erstellung von Berichten, Abfallbilanzen & Kommunikation mit Behörden

Ihre Vorteile auf einem Blick

Rechtssicherheit

Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach KrWG und AbfBeauftrV

Externe Entlastung

Keine interne Ausbildung oder Kapazitätsbindung notwendig

Umweltgerecht

Optimierung der Abfallprozesse im Sinne der Kreislaufwirtschaft

Fachlich fundiert

Langjährige Erfahrung und aktuelles Fachwissen inklusive

Externen Abfallbeauftragten anfragen

Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Funktion des Abfallbeauftragten – kompetent, neutral und rechtskonform.

Ihr persönliches Gespräch mit:

Robin Schön
Geschäftsführer