Arbeitssicherheit
Gern können wir Sie in den Leistungen des Arbeitsschutzes unterstützen:
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen (bspw. für Arbeitsmittel, Gefahrstoffe)
- Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen sowie Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
- Beratung bei der Einführung neuer Arbeitsmittel und -verfahren sowie der Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Unterstützung bei der Auswahl und Einführung persönlicher Schutzausrüstung
- Durchführung von Unfallanalysen und regelmäßigen Betriebsbegehungen
- Unterstützung bei der Durchführung von Audits
- Beteiligung und Unterstützung bei den vierteljährlichen Arbeitsschutzausschusssitzungen
- Durchführung von orientierenden Messungen
- Unterweisungen im Rahmen des Arbeitsschutzes
- Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern.
Ihr Anliegen ist nicht aufgelistet? So fragen Sie es bitte bei uns an. Wir kümmern uns individuell um Ihre Bedürfnisse.
Arbeitsschutzausschusssitzung
Nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) zu bilden. Folglich hat der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person zur Arbeitsschutzausschusssitzung zu laden. Weiterhin nehmen u.a. Betriebsratsmitglieder, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Sicherheitsbeauftragte teil. Der Arbeitsschutzausschuss berät mindestens einmal im Vierteljahr über aktuelle Anliegen und Aufgaben des Arbeitsschutzes und berät bei der Unfallverhütung. In Verbindung mit einer guten betrieblichen Kommunikationsstruktur trägt der ASA zu einem ungestörten und reibungslosen Betriebsablauf bei.
Betriebsbegehungen
Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten können im Rahmen einer Betriebsbegehung bewertet werden. Sie ermöglicht es, konkrete Gefährdungen aufzudecken und Maßnahmen abzuleiten. Empfehlenswert sind insbesondere Begehungen in einem definierten Gremium (z.B. Betriebsarzt, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte), da jeder Teilnehmer andere Schwerpunkte betrachtet und somit viele Gefahrenquellen erkenntlich werden.
Betriebsanweisungen
Diese Dokumente enthalten Anweisungen für den Anwender oder Betreiber von Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren, Stoffen oder Zubereitungen. Sie haben den Fokus, Unfälle und Gesundheitsrisiken im Unternehmen zu verhindern. Somit werden fachspezifische und anwendungsbezogene Dokumente erforderlich, welche konkrete Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen definieren. Betriebsanweisungen können zudem als Unterweisungsgrundlage dienen.
Hinweis: Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist eine Pflicht des Unternehmers und ergibt sich aus verschiedenen Regelwerken (bspw. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung).
Gefährdungsbeurteilungen
In Deutschland sind Arbeitgeber seit 1996 verpflichtet, die Gefährdungen ihrer Beschäftigten während der Arbeit zu beurteilen und Schutzmaßnahmen abzuleiten. Neben der Umsetzung dieser Maßnahmen müssen sowohl die Gefährdungsbeurteilung als auch das Ergebnis und die Wirksamkeitskontrolle dokumentiert werden. Hierbei sind selbstverständlich die Mitarbeiter zu involvieren, da sie die Probleme ihrer Tätigkeiten kennen und gute Lösungsansätze aufzeigen können.
Hinweis: Eine Gefährdungsbeurteilung ist vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit zu erstellen sowie bei Veränderungsprozessen anzupassen. Somit unterliegt dieses Dokument einem dynamischen Prozess.
Gefahrstoffe
Die Gefahrstoffverordnung gibt sehr detailliert wieder, was als Gefahrstoff verstanden wird. Darüber hinaus ist es im Unternehmen sinnvoll, einen definierten Prozess zu implementieren, welcher den Umgang mit Gefahrstoffen regelt. Hierbei sollten die erforderlichen Dokumente (bspw. Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen) stets verfügbar und auf dem aktuellen Stand sein. Auch die Lagerung der einzusetzenden gefährlichen Stoffe sollte plausibel, sicher und umweltbewusst erfolgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist eine Ausrüstung, die durch Anwendung der Beschäftigten gegen eine Gefährdung schützen soll. Sie lässt sich in verschiedene Kategorien (bspw. Schutzkleidung, Atemschutzgeräte, Fuß- und Knieschutz, Augen- und Gesichtsschutz, Kopfschutz, Gehörschutz, Schutzhandschuhe) einteilen und kann kombiniert werden.
Unterweisungen
Um Schäden der Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten zu verhindern, sind diese regelmäßig und angemessen über die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz zu informieren. Grundsätzlich ist dies Aufgabe des Unternehmers, welche er jedoch auf seine Führungskräfte übertragen kann.
Am besten ist es, wenn die Entstehung einer Gefahrenquelle gänzlich verhindert oder zumindest beseitigt werden kann. Ist dies nicht möglich, so sind verhaltensbezogene Maßnahmen zu treffen, die den Mitarbeitern – im Rahmen einer Unterweisung – zu kommunizieren sind. Hierbei wird der Beschäftigte persönlich in den Arbeitsschutz eingebunden, da ihm die Wirkungsweisen der Technik sowie organisatorischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen vermittelt werden.