🔍 Einordnung:
Seit März 2024 gelten für die Durchführung der jährlichen Brandschutzunterweisung neue Empfehlungen gemäß der überarbeiteten DGUV Vorschrift 1. Diese Änderungen betreffen insbesondere den Schulungsumfang, die Dokumentation und die Zielgruppenausrichtung.
📌 Was ist neu?
- Kürzere, gezielte Einheiten empfohlen:
Die DGUV betont, dass Unterweisungen nicht zwingend in großen Blöcken erfolgen müssen – auch kurze, wiederkehrende Formate („Micro-Trainings“) sind zulässig. - Praxisbezug im Vordergrund:
Die neuen Hinweise legen mehr Wert auf konkrete betriebliche Beispiele – Standardfolien reichen nicht mehr aus. - Dokumentation muss nachvollziehbar sein:
Neben Datum und Teilnehmerzahl muss jetzt auch der Schulungsinhalt kurz skizziert werden – idealerweise mit Bezug auf das konkrete Gefährdungspotenzial im Betrieb.
💬 Was bedeutet das für Unternehmen?
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre bestehenden Unterweisungskonzepte aktualisiert und ggf. modularisiert werden. Außerdem sollten Inhalte stärker auf die tatsächlichen Risiken und Zuständigkeiten der Belegschaft zugeschnitten sein.
🛠️ Unser Angebot:
Wir unterstützen Sie bei:
- der Planung und Durchführung gesetzeskonformer Unterweisungen
- der Erstellung praxistauglicher Unterlagen
- der individuellen Anpassung an Ihre Gefährdungsbeurteilung
- der vollständigen, revisionssicheren Dokumentation
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Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern.