Gemäß § 59 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) müssen bestimmte Betriebe einen Betriebsbeauftragten für Abfall benennen. Wir übernehmen diese Rolle extern und unterstützen Sie bei allen abfallrechtlichen Pflichten – von der Überwachung der Entsorgung bis zur Schulung Ihrer Mitarbeitenden. Dabei sorgen wir für einen funktionierenden Abfallkreislauf und eine lückenlose Dokumentation.
Rechtssicher und unabhängig gemäß AbfBeauftrV
Kontrolle der abfallrechtlichen Prozesse im Unternehmen
Identifikation von Einsparpotenzialen und Optimierungen
Sensibilisierung der Mitarbeitenden zum richtigen Umgang
Erstellung von Berichten, Abfallbilanzen & Kommunikation mit Behörden
Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach KrWG und AbfBeauftrV
Keine interne Ausbildung oder Kapazitätsbindung notwendig
Optimierung der Abfallprozesse im Sinne der Kreislaufwirtschaft
Langjährige Erfahrung und aktuelles Fachwissen inklusive
Wir unterstützen Sie in den Themenbereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz und Umwelt. Darüber hinaus können wir Sie als externe Beauftragte unterstützen.
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